Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF
snowxplore.de, Goethestr.3; D-02826 Görlitz
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen und Veranstaltungen von snowxplore und sind Bestandteil des Vertrages zwischen snowxplore und dem Reiseteilnehmer.
1. Anmeldung, Reiseunterlagen, Bezahlung
1.1 Nach der Anmeldung zu einer Reise erhält der Teilnehmer eine Bestätigung. Mit der Bestätigung kommt der Reisevertrag zustande. Die Anmeldung und Bestätigung kann schriftlich, sowie auch per Email erfolgen.
1.2 Die Reiseunterlagen enthalten eine Rechnung, die AGB´s, gegebenenfalls einen Visaformular und einige Infoblätter zur jeweiligen Reise. Diese werden auf dem Postweg zugestellt.
1.3 Nach Erhalt der Rechnung erfolgt die Bezahlung des vollständigen Reisepreises, aber spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Mit der Bezahlung des Reisepreises verpflichtet sich der Kunde am gebuchten Programm teilzunehmen und erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.4 Bei verspäteter Zahlung und Nichtzahlung ist snowxplore berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2. Stornierung und Änderung der Reise
2.1 Sollte die Mindestteilnehmerzahl der Reise nicht erreicht werden, hat snowxplore das Recht die Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Dabei erfolgt eine sofortige Rückerstattung des bezahlten Reisepreises.
2.2 snowxplore hat das Recht die Reise abzusagen, wenn aufgrund von nicht vorhersehbarer höherer Gewalt eine Durchführung des gebuchten Programms nicht möglich oder erheblich erschwert ist. Hier runter zählen z.B. kriegerische Ereignisse, politische Unruhen, Umweltkatastrophen, Unwetter oder sonstige Sicherheitsgründe. In diesem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf sofortige Rückerstattung seiner Bezahlung. Für Visakosten, Flugticket und Versicherungsprämien besteht keine Rückerstattung. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
2.3 snowxplore behält sich das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsabschluss bis aber maximal 21 Tage vor Reisebeginn zu erhöhen, wenn es zu einer nicht absehbaren Erhöhung der Durchführungskosten kommt. Hier runter zählen z.B. die Kosten für Beförderung, Treibstoff und auch drastische Änderungen der Wechselkurse. Eine Erhöhung ist nur in Höhe der tatsächlichen, zusätzlichen Durchführungskosten pro Teilnehmer möglich.
2.4 Jeder Teilnehmer hat das Recht jederzeit vom Reisevertrag zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer von seiner Buchung zurück, werden folgende pauschalen Gebühren gestaffelt nach dem Zeitraum zum Reiseantrag erhoben:
- ~ bis 60 Tage – kostenfrei
- 59 bis 45 Tage – 20% des Reisepreises
- 44 bis 32 Tage – 50% des Reisepreises
- 31 bis 6 Tage – 80% des Reisepreises
- 6 bis 0 Tage – 100% des Reisepreises
Es besteht die Möglichkeit im Falle einer Stornierung eine Ersatzperson an Stelle der gebuchten Person zu setzten. Hierbei muss die Ersatzperson die vertraglich vereinbarten Bedingungen übernehmen. Bitte beachten Sie hierbei ihre gebuchten flugtariflichen Bestimmungen.
Es wird empfohlen eine Reise- Rücktritts- Versicherung abzuschließen, die im Falle einer Stornierung die anfallenden Kosten übernimmt. Auf Wunsch kann eine Versicherung über snowxplore bei unserem Partner der Hanse Merkur Reiseversicherungs- AG abgeschlossen werden.
3. Haftungsbeschränkung
3.1. Bei allen vermittelten Flug- Arrangements gelten die allgemeinen Geschäfts-Bedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. Für Leistungen Dritter wie z.B. Fluggesellschaft, Helikopterunternehmen, Hotels haftet snowxplore nicht für Qualität, Sicherheitsvorkehrungen, Einheiten von Zeiten usw.
3.2. Von der Haftung ausgeschlossen sind Mängel, Schäden und Programmänderungen infolge von höherer Gewalt z.B. von kriegerischen Ereignissen, Streiks, Naturkatastrophen, Unfällen, Ausfällen von Transportmitteln, Verspätungen und Regierungsbeschlüssen.
3.3. Alle Aktivitäten außerhalb des gebuchten Reiseprogramms unternimmt der Teilnehmer auf eigenes Risiko und ohne Haftungsanspruch gegenüber snowxplore.
4. Pass, Visa, Versicherungen
4.1. Für die Einhaltung der Bestimmungen betreffend Pass, Visa, Zoll, Impfungen, Versicherungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
4.2. Es ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers, sich der Deckung aller auftretenden Risiken zu versichern und zu überprüfen, ob die Deckung der Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherung weltweit und vor allem im jeweiligen Reiseland gewährleistet ist. Eine Auslandskrankenversicherung mit der Übernahme von Rückholkosten bei Unfällen wird dringend empfohlen.
5. Persönliche Fahrtechnik, Sicherheit
5.1. Die angebotenen Reisen verlangen von dem Teilnehmer eine sehr gute Fahrtechnik, Disziplin und vor allem Kondition. Teilnehmer, welche die Gruppe stark aufhalten, oder konditionelle Schwächen aufweisen müssen mit Ausschluss von einzelnen Fahrten rechnen.
5.2. Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung von LVS-Gerät, einer Schaufel und einer Sonde sind für jeden Teilnehmer Pflicht. Weiter ist sich über den Gebrauch der Gegenstände zu informieren. Eine Einweisung zum Gebrauch und eine Sicherheitsbelehrung finden am Beginn jeder Reise vor Ort statt.
5.3. Flug- und Skifahr- Entscheidungen hängen vom Wetter und den Schneeverhältnissen ab. Die Guides haben das Recht das Skifahren jeder Zeit einzuschränken oder ganz einzustellen.
6. Höhenmeter, Flugleistung, Rückerstattung
6.1. Erreicht ein Teilnehmer die Höhenmeter oder gebuchte Helikopterzeit (entgegen der Gruppe) infolge von Krankheit, Unfall, Konditionsmangel oder anderer Ursachen nicht, erfolgt keine Rückerstattung.
6.2. Nur Usbekistan Programm!
Im Usbekistan Programm sind 8 Helikopterflugstunden inkludiert. Diese reichen bis zu 30000 Höhenmeter Abfahrt. Gezählt wird vom Anschalten bis zum Ausschalten der Turbinen. Dies ist Abhängig von der angeflogenen Region, der Schneesituation und der Gruppenstärke, sowie natürlich dem Wetter.
snowxplore garantiert jedem Teilnehmer deshalb 25000 Höhenmeter Abfahrt. Sollte auf Grund von schlechtem Wetter, technischen Problemen oder Maschinenschaden nicht geflogen werden können, erhält jeder Teilnehmer eine Rückerstattung von 30,-EUR pro nicht geflogenen Höhenkilometer. Die Rückzahlung richtet sich nach der Gruppe. Erreicht die Gruppe das Minimum von 25000 Höhenmetern erfolgt keine Rückerstattung.
6.3. Nur Kirgistan Programm!
Im Kirgistan Programm sind 10 Helikopterflugstunden inkludiert. Diese reichen bis zu 25000 Höhenmeter Abfahrt. Gezählt wird vom Anschalten bis zum Ausschalten der Turbinen. Dies ist Abhängig von der gewählten Region, der Schneesituation, der Gruppenstärke und natürlich dem Wetter.
Je nach Region kann es hier zu unterschiedlichen abfahrbaren Höhenmetern kommen. Die An- und Abreise in ein Gebiet wird der inkludierten Helikopterzeit angerechnet, da es meistens notwendig ist mit dem Helikopter zur Helibase zu fliegen. Erfolgt die Reise per KFZ und nicht per Helikopter erfolgt keine Anrechnung für die An- und Abreise zur Helibase.
snowxplore garantiert jedem Teilnehmer die 10 Flugstunden. Sollte auf Grund von schlechtem Wetter, technischen Problemen oder Maschinenschaden nicht geflogen werden können, erhält die Gruppe eine Rückerstattung von 1800,-EUR pro nicht geflogene Stunde. Die Rückzahlung an jeden einzelnen Teilnehmer richtet sich nach der Anzahl der Gruppenmitglieder.
snowxplore/ Mathias Andrä


